Verschärfung des Waffenrechts

Das tschechische Parlament

debattiert das Recht auf Waffenbesitz in die Verfassung aufzunehmen. Am 28.6. stimmt das Unterhaus für eine Lockerung des Waffengesetzes. Die Entscheidung fällt entgegen den Ewartungen unserer Politiker, wie sie in den Antwortschreiben dokumentiert wurden.

Hat das Auswirkungen auf den privaten Urlaub? Und was sagen die sächsischen und bayrischen Politiker dazu?
Die nachstehende Anfrage ging am 3.3.2017 an sächsische Abgeordnete; eine ähnlich lautende ging am 2.4. an die bayrischen Kollegen. Die ausführlichste Antwort kam von Herrn J. Michel (Wahlkreis 50).

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der lokalen Presse ("Flinten für jede Familie", SZ am 1.3.17, "Waffen für alle", SZ am 4.1.17) wird berichtet, dass die tschechische Regierung plant, das Recht auf privaten Waffenbesicht in der Verfassung zu verankern.
Desweiteren ist der Presse zu entnehmen, dass den Bürgern geraten wird, sich zu befähigen, um in Besitz einer Erlaubnis zum verdeckten Führen von Schusswaffen zu kommen.

In der Vergangenheit haben wir oft die Gelegenheit der grünen Grenze genutzt und sind in der Sächsischen Schweiz sowie im Erzgebirge auf beiden Seiten der Grenze gewandert. Durch die nun durchgehende Autobahn A17 ergriffen wir auch öfter die Gelegenheit, das kulturelle Angebot in und um Prag zu nutzen.

Da Ihr Wahlbezirk an die tschechische Republik angrenzt, möchte ich Sie als Abgeorneten fragen, ob die geplanten Änderungen in der Verfassung bzw. die mögliche Bewaffung der tschechieschen Bevölkerung zu einer Erhöhung des Gefährungspotentials führt? Konkreter möchte ich die Frage stellen, sollten wir unsere Wanderungen auf das deutsche Staatgebiet beschränken und von (Kurz-) Urlauben in Prag und im Riesengebirge Abstand nehmen?

Über eine Antwort auf die Fragen würde ich mich freuen. Ausserdem wäre es interessant zu erfahren, ob die Fraktion Ihrer Partei beabsichtigt, auf die tschechische Regierung in dieser Sache zuzugehen.

Mit freundlichen Grüßen


Die Antworten ...

noch am selben Abend!

Guten Abend Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Information, welche mir zugegebenermassen neu ist.
Ich gehe nicht davon aus, dass aufgrund der Möglichkeit eine übermäßige Bewaffnung der Bevölkerung erfolgt und sich die Sicherheitslage ändert. In dieser Sache habe ich allerdings das Sächsische Innenministerium um Einschätzung gebeten und melde mich diesbezüglich wieder bei Ihnen.

Beste Grüße, ...

Sächsischer Landtag - CDU-Fraktion, Wahlkreisbüro Zittau

Am 7.3.17 folgte eine weitere Antwort (stellvertretend für die Fraktion?)

Sehr geehrter Herr ...,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht, die mich und auch einige meiner Fraktionskollegen erreicht hat. Gern möchte ich Ihnen auf Ihre Fragen antworten:

Die äußerungen des Herrn Milan Chovanec, Mitglied der sozialdemokratischen Partei CSSD und tschechischer Innenminister, sind meines Erachtens individuelle Meinungsäußerungen.

Der tschechische Innenminister will die mehr als 290.000 tschechischen Inhaber eines Waffenscheins offiziell zu "Garanten der Landessicherheit" machen. Das soll in die Verfassung - und damit das EU-Recht, welches zeitnah verschärft werden wird, umgehen. Es bleibt indes aber offen, ob eine entsprechende Regelung, deren Entwurf erst einmal erarbeitet sein will, überhaupt Gesetzeskraft erlangen wird, wie sich dieser Entwurf ausgestaltet und wann ein solches Gesetz in Kraft treten könnte. Vor Wanderungen durch unsere schönen grenznahen Gebiete würde ich deshalb nicht warnen – wenn überhaupt läge dies ohnehin im Metier des Auswärtigen Amtes, welches für auswärtige Beziehungen und etwaige Reisewarnungen zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Am 2.4.17 Antwort von J. Michel (Wahlkreis 50)

Sehr geehrter Herr ...,

für Ihre Anfrage in Sachen angedachter Verfassungsänderung in der Tschechischen Republik bedanke ich mich. Aufgrund des Arbeitsanfalls im Wahlkreis selbst und &üuml;berregional komme ich leider erst jetzt zur Beantwortung und bitte dafür um Verständnis. Auch kann ich hier aus Zeitgründen nicht alle Facetten niederschreiben, sondern werde mich auf das m.E. Wesentliche beschränken. Wünschen Sie eine Vertiefung, bitte ich Sie um eine Terminabstimmung zu einem Gespräch.

Kurz zu den Fakten:

Bereits im 4. Quartal 2016 ist durch Innenminister Milan Chovanec (CSSD) ein als Abgeordnetenentwurf unterzeichneter Vorschlag zur Ergänzung des „Verfassungsgesetz zur Sicherheit der Tschechischen Republik“ den Ressorts für Anmerkungen vorgelegt worden. Ziel des Innenministers ist es, diese Gesetzesvorlage noch in der aktuellen Legislaturperiode im Parlament zu verhandeln. Dies müßte sehr zeitnah erfolgen, denn die Parlamentswahlen sollen in der Zeit des 20.-21. Oktober 2017 stattfinden.

Der Gesetzentwurf, mit welchem das Gesetz Nr. 110/1980 in der Fassung des Gesetzes Nr. 300/2000 über die Sicherheit der Tschechischen Republik geändert werden soll, sieht durch die Einführung eines neuen Absatz 3 in Kapitel 3 vor. Das Verfassungsgesetz soll nachfolgendem ergänzenden Wortlaut erhalten: „Die Bürger der Tschechischen Republik sollen das Recht haben Waffen zu erwerben, diese zu halten und zu tragen mit dem Ziel des Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums und sich so an der inneren Ordnung und Sicherheit zu beteiligen und der Gebietsgeschlossenheit, Souveränität und demokratischer Grundsätze der Tschechischen Republik. Die Bedingungen und Einzelheiten regelt das Gesetz.“ Bisher lautet das 3 Kapitel des tschechischen Verfassungsgesetzes über die Sicherheit der Tschechischen Republik wie folgt: Kap. 3 (1) Die Sicherheit der Tschechischen Republik gewährleisten die bewaffneten Kräfte, die bewaffneten Sicherheitsgruppen, Einsatzkräfte und Rettungskräfte. (2) Die staatlichen Organe, die Organe der Selbstverwaltung und die juristischen und natürlichen Personen sind verpflichtet, sich an der Absicherung der Sicherheit der Tschechischen Republik zu beteiligen. Den Umfang der Pflichten und weitere Einzelheiten regelt das Gesetz.".

Nach meiner Kenntnis sind die tschechischen waffengesetzlichen Bestimmungen in etwa unseren deutschen Regelungen vom Sinn und Zweck her vergleichbar. Der Vorschlag lautet nun vereinfacht, die Waffenbesitzer mit zur Verteidigung des Landes heranziehen zu können. Von einer Lockerung der Ausführungsbestimmungen des Waffenrechtes gehe ich gegenwärtig nicht aus!

Der Gesetzentwurf wurde nach meiner Kenntnis von 34 Abgeordneten gezeichnet. Notwendig sind für eine Verfassungsänderung 3/5 der Mitglieder des Parlamentes bzw. des Senats - welcher 200 Mitglieder hat.

In der tschechischen Regierungskoalition ist ein Streit darüber entbrannt, ob das Gewaltmonopol des Staates dadurch in Misskredit gebracht wird. Persönlich gehe ich nicht von einer Verfassungsänderung bis zur Wahl aus.

Insofern sind m.E. kleine aber feine Unterschiede zu Ihrem Verständnis der Ausgangslage in Tschechien vorhanden.

Ich gehe davon aus, Ihre Wanderungen über die "Grüne Grenze" führte Sie stets über zugelassene Grenzübergänge. Zuständig für die offizielle Einschätzung der Sicherheitslage in anderen Staaten ist das Auswärtige Amt. Davon haben Sie sicherlich Kenntnis.

Trotzdem würde ich es wagen, eine persönliche Sicherheitseinschätzung zu geben. Da die Verfassungsänderung noch gar nicht in Kraft getreten ist und auch keine unmittelbare Änderung des Waffenrechtes besteht, können Sie m.E. weiterhin Ihre Ausflüge in unser Nachbarland unternehmen.

Sowohl seitens der Landespolitik als auch der CDU-Fraktion wird die Politik in unseren Nachbarländern genau beobachtet. Als erstes Bundesland hat der Freistaat Sachsen ein ständiges Verbindungsbüro in Prag eingerichtet. Ebenso bestehen rege Kontakte mit Politikern des Nachbarlandes, an denen ich zT. persönlich teilnehmen durfte. Noch im Monat April wird eine Tagung der Sächsischen Staatsregierung in Prag mit Konsultation stattfinden. Dabei werden auch Fragen der Sicherheitspolitik erörtert.

Mit freundlichen Grüßen

Am 4.4.17 kam die erste Antwort aus Bayern von der CSU

Sehr geehrter Herr ...,

so wie ich die Sache sehe ist das eher ein populistischer Antrag des tschechischen Innenministers in Wahlkampfzeiten!
Ich hoffe, und gehe auch davon aus, dass dieser Antrag so nicht durchgehen wird!
Wenn aber doch, dann gehe ich auch davon aus, dass sich nicht gleich alle Tschechen bis an die Zähne bewaffnen werden.

Ich sehe das eher gelassen und werde auch in Zukunft genau so gerne und oft unser Nachbarland besuchen! Und das kann ich auch jedem anderen empfehlen!

Mit freundlichen Grüßen

Bündnis 90 / Die Grünen geben am 5.4. bekannt:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Mail. Sie machen sich Sorgen, dass die tschechische Regierung plant, das Recht auf privaten Waffenbesitz in der Verfassung zu verankern. Grundsätzlich sind wir für eine Verschärfung des Waffenrechts. Von Waffen in Privathand geht eine zu große Gefahr aus. Auch wir sehen eine Liberalisierung des Waffenrechts, wo auch immer, sehr kritisch. Wir arbeiten am Thema und bleiben auch weiterhin dran, wie Sie der PM unserer Fraktionsvorsitzenden Katharina Schulze entnehmen können.

Ob Bayerns Bürger*innen grenzüberschreitend wandern oder nicht, sollte jeder für sich selbst entscheiden.

Gerne können Sie sich auch bei Valentin Lippmann, dem innenpolitischen Sprecher der Landtagsgrünen in Sachsen, erkundigen, wie diese das Problem angehen. Im Anhang die Mailadresse Hier der Link zu Valentin Lippmann

Mit freundlichen Grüßen Sprecherin für Verbraucher- und Tierschutz von
Bündnis 90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag
Mitglied im Auschuss für Umwelt und Verbraucherschutz


Die SPD aus Passau meldete sich am 26.4. bekannt:

Sehr geehrter Herr ...,

im Namen des Abgeordneten beantworte ich Ihre Mail wie folgt:

In Deutschland lässt sich ebenfalls feststellen, dass Bürger sich vermehrt mit legalen Schutzmitteln wie Pfefferspray bewaffnen und die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein steigt. Dieser Entwicklung steht der Abgeordnete sehr skeptisch gegenüber, er erkennt keinen sinnigen Anlass, welcher derartige Schutzmaßnahmen rechtfertigt. Laut aktuellen Informationen ist die Rechtslage in Tschechien noch unverändert, es zeichnet sich auch keine Änderung in nächster Zeit ab. Einer tschechischen Liberalisierung des Waffengesetzes stehen außerdem EU-Richtlinien gegenüber, die im vergangenen Monat verschärft wurden (beschlossene Richtlinienänderung des EU-Parlaments). Damit ist momentan von keiner möglichen Gefahr durch tschechische Waffen auszugehen. Damit erübrigt sich auch Ihr Hinweis, ob die BayernSPD-Landtagsfraktion in dieser Sache sich mit der tschechischen Seite in Verbindung setzt. Abgesehen davon pflegt die BayernSPD-Landtagsfraktion gute Beziehungen zu den tschechischen Sozialdemokraten und der tschechischen Regierung - für Herrn Roos als Abgeordneter im Grenzgebiet ist die deutsch-tschechische Freundschaft ebenfalls von großer Bedeutung, er unterhält dazu auch ein Austauschprojekt.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Büroleiterin, SPD Passau


Am 3.5. folgt die Antwort des Parlamentarischen Geschäftsführers der CSU-Landtagsfraktion, wobei sich eine neue Frage stellt: Will die CSU klagen, wenn eine mögliche Umsetzung nicht rechtskonform ist?

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bei dem von Ihnen genannten Vorhaben handelt es sich lediglich um einen Vorschlag, dessen Umsetzung höchstwahrscheinlich an fehlenden politischen Mehrheiten scheitert. Es besteht aus meiner Sicht daher wenig Anlass zur Sorge. Zudem ist fraglich, ob die Vorschläge - sollten sie denn Realität werden - tatsächlich auch EU-rechtskonform sind.

Die CSU-Landtagsfraktion befindet sich vom 02. bis 04. Mai 2017 zu politischen Gesprächen in Prag; bei dieser Gelegenheit werde ich das Thema gerne aufgreifen und unsere tschechischen Gesprächspartner darauf ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen


Ob die SPD-Landtagsabgeordnete Annette Karl ihre Antwort mit der Partei abgestimmt hat? Ihr Schreiben kam am 5.5.17:

Sehr geehrter Herr ...,

Ihre Bedenken können nicht nachvollzogen werden.

Eine Gefährdung geschieht in den meisten Fällen durch illegale Waffen, die es auch jetzt schon in großer Zahl geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiter Bürgerbüro


Die Grünen in Bayern sind der Überzeugung, dass die Schweiz, Tschechien und allen anderen sich den Vorgaben der EU unterwerfen müssen (18.5.17):

Sehr geehrter Herr Truöl,

herzlichen Dank für Ihre Email und Ihren Hinweis auf die geplante Änderung zum Waffenrecht in Tschechien. Ich kann Ihre grundsätzliche Sorge gut verstehen. Allerdings ist es noch nicht so weit gekommen, dass ich deshalb von Fahrten nach Tschechien abraten würde - beispielsweise das Risiko, auf der Fahrt in einen Autounfall verwickelt zu werden, ist leider deutlich höher. Und auch auf dieser Seite der Grenze, in Bayern wie Deutschland generell, nimmt die Verbreitung von Waffen in den Händen von Privatmenschen leider zu. Statistisch wird dies zu mehr Todesfällen und keineswegs zu mehr Sicherheit führen. Dagegen müssen und werden wir weiter ankämpfen!

Wir haben zu den tschechischen Plänen recherchiert und uns Expertise von einer tschechischen Kollegin eingeholt und sind zu dem Schluss gekommen, den Fortgang zu beobachten, aber zumindest vorläufig die Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Umsetzung als gering einzuschätzen. Denn es handelt sich bisher nur um eine Forderung des Innenministers und weder die bisherige Regierung noch seine Partei steht geschlossen dahinter. Ebenso hätte eine Verfassungsänderung eine Reihe Hürden zu überwinden. Allerdings kann das Thema im beginnenden Wahlkampf missbraucht werden und eine eigene Dynamik entwickeln. Je nach Ausgang der anstehenden Wahlen könnte eine Neubewertung der Lage nötig sein.

Positiv ist immerhin, dass dieser Tage die neue EU-Richtlinie für eine Verschärfung des Waffenrechts in Kraft getreten ist, die der tschechische Innenminister mit seiner Verfassungsänderung übertrumpfen wollte. Nun müssen alle Staaten des Schengen-Raums (also auch die Schweiz) diese innerhalb der nächsten 15 Monate in nationales Recht umsetzen. Die neuen Vorgaben, entstanden vor dem Hintergrund der Pariser Anschläge im Herbst 2015, sind äußerst sinnvoll: Die Magazinkapazität soll beschränkt und bestimmte halbautomatische Waffen verboten werden. Vor dem Hintergrund des Münchner Massenmords am 22. Juli 2016 durch einen 18-Jährigen ist es außerdem sehr zu begrüßen, dass Waffen auch nach einem Umbau in der vorherigen Verbotskategorie bleiben, da dieser eine ebensolche reaktivierte Theaterwaffe verwendet hatte. Diese und weitere Maßnahmen werden die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa verbessern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Wenn wir zu diesem Thema etwas unternehmen, melden wir uns bei Ihnen.



Mit freundlichen Grüßen

Landtagsvizepräsidentin
Bündnis 90/Die Grünen
im Bayerischen Landtag


Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr antwortet am 20.6.17, hier ein Auszug auf dem Brief:

Sehr geehrter Herr ...,

...

Derzeit gibt es nach den mir vorliegenden Informationen in Tschechien rund 300.000 Inhaber eines Waffenscheins und ca. 800.000 registrierte Schusswaffen. In den vergangenen beiden Jahren hat die Zahl der beantragten und ausgestellten Waffenscheine deutlich zugenommen, nachdem sie zuvor rückläufig gewesen war. Im Gegensatz zu den restriktiven Bestrebungen in anderen europäischen Staaten steht in Tschechien die Forderung nach einer Stärkung des Rechts auf Waffenbesitz im Raum. Konkret wird darüber diskutiert, ein Recht der Bürger auf Waffenbesitz in die tschechische Verfassung aufzunehmen.

...

Bislang liegen mir aber keine konkreten Informationen darüber vor, ob die Bestrebungen zur Änderung der tschechischen Verfassung weiterverfolgt werden und wie die Chancen ihrer Realisierung tatsächlich sind. Daher kann ich derzeit auch nicht beurteilen, ob einer eventuellen Lockerung des tschechischen Waffenrechts durch Änderungen des deutschen Waffenrechts zu begegnen wäre.

...

Mit freundlichen Grüßen