Verschärfung des Waffenrechts

Abstimmung zur Änderung der Waffenrichtlinie

eine weitere Email an 90 EU Abgeordnete am 14.9.16 ... 3 Antworten innerhalb von 24h: 1 x FDP, 1 x CDU, 1 x FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Licht der im November stattfindenden Abstimmung über die Verschärfung der Waffenrichtlinie appelliere ich an Sie, diese abzulehnen.

Aus sicherlich vielen Zuschriften sollten Ihnen die Argumente von Fachleuten bekannt sein, warum die geplanten Änderungen keineswegs zu einer Verringerung der Terror- oder Mordanschlagsgefahr tauglich sind, so dass ich sie hier nicht noch einmal aufzuführen möchte. Die Annahme der Richtlinienänderung würde lediglich eine Einschränkung der Rechte der Legalwaffenbesitzer und eine Erhöhung des bürokratischen Aufwandes und der Kosten für dieselben bedeuten, ohne den beabsichtigten Effekt erzielen zu können. Ein solches Vorgehen trägt nicht dazu bei, das Ansehen des Europäischen Parlaments und der Union zu stärken.

Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten, die Sicherheit zu erhöhen, z. B. einheitliche europäische Regeln bei der Deaktivierung von Schusswaffen. Da man über solche sinnvolle Maßnahmen nichts erfährt, stellt sich die Frage von welchen Experten sich die Kommission bzw. das Parlament beraten lässt bzw. was für Interessen durch die Richtlinienänderung bedient werden sollen.

Falls Sie es für nötig erachten auf meine Nachricht zu reagieren, würde mich das freuen. Andernfalls betrachten Sie sie lediglich als Meinungsäußerung in der Hoffnung, Sie zu einer Entscheidung zu bewegen, die von der Vernunft und nicht von Fraktions- oder Parteivorgaben getragen wird.

Mit freundlichen Grüßen

P.S.: Ihnen ist sicherlich bewusst, dass ich Ihre Adresse einer Datenbank entnommen habe. Diese enthält jedoch keine Informationen über akademische Titel. Ich bitte daher um Entschuldigung, falls ich einen solchen in der Anrede nicht erwähnt habe.


Michael Theurer, FDP (15.9.)

Sehr geehrter Herr ...,

ich bedanke mich zunächst einmal dafür, dass Sie sich an mich gewandt haben.

Den Vorschlag der EU-Kommission, den Kauf von Waffen zu erschweren, lehnt die FDP in seiner jetzigen Form ab. Als Rechtsstaatspartei ist es für uns selbstverständlich, dass Waffen im Rahmen ihrer legalen Nutzung nicht pauschal mit Terrorismus in Verbindung zu bringen sind, solange nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist.

Es ist ein Mythos, dass legale Waffen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Gesetzestreue Waffenbesitzer sollten daher nicht in ihrem Recht auf Ausübung ihre legalen und legitimen Hobbys eingeschränkt werden. Schließlich leisten Sportschützen und Jäger durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, im Umwelt- und Tierschutz einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Für die FDP ist klar: Nicht die legalen Waffen stellen ein Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft dar, sondern die illegalen Waffen. Die Politik hat an dieser Stelle die tatsächlichen Ursachen zu bekämpfen und darf nicht in blindem Aktionismus verfallen. Deshalb begrüßen wir alle Maßnahmen, die den illegalen Handel mit Waffen erschweren. Sie können versichert sein, dass wir uns in den Verhandlungen im Europäischen Parlament dafür einsetzen werden, dass der Vorschlag der Kommission entsprechend geändert wird.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen,

Ulrike Müller, Freie Wähler (15.9.)

Sehr geehrter Herr ...,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben zur Feuerwaffen-Richtlinie RiL 91/477/EWG.

Eine Harmonisierung der Vorschriften zur sicheren Deaktivierung von Feuerwaffen sowie zur Herstellung von Schreckschuss-, Alarm- und Signalwaffen zur Vermeidung des Umbaus in eine scharfe Schusswaffe, begrüße ich. Auch gegen eine verstärkte, bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist nichts einzuwenden. Übertriebene Einschränkungen für Legal-Waffenbesitzer werden die Terrorgefahr jedoch nicht reduzieren. Wir haben bereits ein strenges nationales Waffenrecht, das ich für gut und ausreichend halte.

Mitte Juli hat der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments über wichtige Punkte zur Schusswaffen-Richtlinie abgestimmt. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich mich erfolgreich für eine sinnvolle Lösung und für Rechtssicherheit unserer Waffenbesitzer eingesetzt. Für die Sicherheit in Europa relevante Änderungen wurden berücksichtigt. Unter anderem sieht der Entwurf eine bessere Rückverfolgbarkeit des Handels von Schusswaffen vor. Für deutsche Jäger und Sportschützen gibt es jedoch keine spürbaren Änderungen.

Ich begrüße es, dass die Umsetzung einiger Regelungen den EU-Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Es ist gut, dass jedes Land selbst über das geeignete Verfahren für medizinische Untersuchungen oder die Personen-Kontrollen beim Handel im Internet entscheiden kann.

Die Ereignisse in Paris, Brüssel und Nizza haben auch mich tief erschüttert. Die Attentate sind ein Angriff auf die Freiheit und unsere westlichen Werte. Ein überstürzter Aktionismus hilft hier aber nicht weiter. Dass wir in Europa den illegalen Waffen- und Sprengstoffhandel mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen, ist wichtig. Eine Beschneidung der deutschen Jäger und Schützen, ihrem Sport und ihrer Traditionen ist aber nicht notwendig.

Daher war es mir wichtig, dass nach dem nun abgestimmten Entwurf Halbautomaten weiterhin erlaubt bleiben sollen. Sie gehören zur Jagd und zum Schießsport dazu. Die Erfahrung hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die Bürger verantwortungsvoll mit diesen Waffen umgehen. Insbesondere unsere Schützenvereine stehen im Ruf, sich mit großer Umsicht um ihre Mitglieder zu kümmern und gerade beim Nachwuchs äußerst achtsam auf Disziplin und gesellschaftliche Werte hinzuwirken. Dieses Engagement im Sinne der Allgemeinheit, kann – ebenso wie die ehrenamtliche Arbeit – nicht hoch genug bewertet werden. Als Parlamentarierin mit aktiven Schützen in der eigenen Familie weiß ich, dass sich die Vereine ihrer großen Verantwortung bewusst sind.

Mit meiner Fraktion werde ich mich auch künftig für eine Lösung ohne Schikanen für Schützen und Jäger einsetzen.

Ich hoffe, Ihnen damit einstweilen weitergeholfen zu haben und danke Ihnen für Ihr Vertrauen in mich.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Verheyen, CDU/CSU (19.9.)

Sehr geehrter Herr ...,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. September, in der Sie auf die Überarbeitung der EU-Richtlinie über Schusswaffen eingehen.

Zunächst möchte ich gerne anmerken, dass die Überarbeitung der Richtlinie schon seit 2008 geplant ist und deshalb nicht im direkten Zusammenhang mit den erschütternden Anschlägen von Paris oder Brüssel steht.

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag am 18. November 2015 vorgelegt. Nach ersten Debatten im Europäischen Parlament hat am 20. April 2016 die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Vicky Ford ihren Berichtsentwurf im Binnenmarktausschuss vorgestellt.

Wir als Abgeordnete hatten die Möglichkeit Änderungsanträge zum Entwurf einzureichen und haben auch davon gebraucht gemacht. In meinen Änderungsanträgen habe ich mich beispielsweise dafür eingesetzt, dass Waffen, wie nach deutschem Waffengesetz, nur von zuverlässigen Bürgern für ausdrücklich bestimmte Zwecke, wie etwa den Schießsport, erworben und genutzt werden dürfen. In der heutigen Situation bestimmte, im Augenblick legale Waffen zu besonders gefährlichen Waffen zu erklären, ist weder veranlasst noch sinnvoll. Grenzen, beispielsweise bei Kaliber oder Schusszahl, wären völlig willkürlich und nicht begründbar. In meinen Augen führen zudem standardisierte medizinische Untersuchungen in der Praxis nicht dazu, dass Personen identifiziert werden, die keine Genehmigungen erhalten sollten. Medizinische oder psychologische Untersuchungen sollten daher in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden. Weiterhin sieht die Kommission in ihrem Vorschlag vor, dass die Genehmigung für Feuerwaffen der Kategorie B fünf Jahre nicht überschreiten darf. Ich bin jedoch der Meinung, dass eine Beschränkung der Genehmigung für Feuerwaffen durch die Mitgliedstaaten, die ein kontinuierliches Überwachungssystem eingerichtet haben, wie beispielsweise in Deutschland, möglich sein sollte.

Über unsere Änderungsanträge wurde am 23. Mai 2016 im Ausschuss beraten und am 13. Juli 2016 fand die Abstimmung im Binnenmarktausschuss statt. Wir konnten dabei viele wichtige Änderungen durchsetzen, die sowohl für Jäger und Sportschützen, aber auch für Museen und Sammler wichtig waren. Die wichtigsten Punkte möchte ich hier kurz darlegen:

Medizinische Untersuchungen als Voraussetzung für waffenrechtliche Erlaubnis

Der Vorschlag der Kommission gibt standardisierte medizinische Untersuchungen für eine Waffenerlaubnis vor.

Das Parlament fordert jedoch, dass es keine generellen medizinischen Untersuchungen als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis geben soll. Diese werden in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt. Anlassbezogene medizinische Tests sollen, wie auch im geltenden deutschen Recht, weiterhin möglich sein.

Beschränkung der Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre

Laut Kommission soll die Gültigkeit von Waffenscheinen für Waffen der Kategorie B auf 5 Jahre beschränkt werden.

Im Gegensatz dazu fordert das Parlament, es solle keine Beschränkung der Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre geben. Eine Beschränkung der Genehmigung soll laut Parlament in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden, vorausgesetzt sie haben, wie in Deutschland der Fall, ein kontinuierliches Überwachungssystem eingerichtet. Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden zudem in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Im deutschen Recht bestünde somit kein Änderungsbedarf, folgt man dem Parlamentsvorschlag.

Kategorisierung von Feuerwaffen

Die Kommission fordert, dass halbautomatische Waffen, die wie Vollautomaten aussehen (sog. Anscheinswaffen), als Kategorie A Waffen eingestuft und verboten werden sollen.

Das Parlament verlangt jedoch, dass halbautomatische Waffen und Magazine, die bisher in Deutschland von Jägern und Sportschützen genutzt werden, auch weiterhin erlaubt sind. Es soll laut Parlament kein Verbot von Anscheinswaffen geben, jedoch für stark verkürzbare Langwaffen und zudem halbautomatische Waffen, wenn ein großes Magazin fest montiert oder eingeführt wird. Zum Erwerb von Magazinen soll zudem künftig eine Waffenerlaubnis vorgelegt werden. Einschränkungen für die Jagd oder den Schießsport konnten im Parlament verhindert werden. Allein der Erwerb, Besitz und Einsatz von großen Magazinen wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. Zurzeit ist in Deutschland nur der Einsatz solcher Magazine verboten.

Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen

Der Kommissionsvorschlag sieht keine Ausnahmegenehmigung für Waffen der Kategorie A vor.

Der Standpunkt des Parlaments unterstützt die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Feuerwaffen der Kategorie A. Das umfasst auch eine Ausnahmegenehmigung für Sportschützen.

Fernabsatz von Feuerwaffen

Laut der Kommission soll der Fernabsatzhandel zwischen Privatpersonen verboten werden.

Die Position des Parlaments erklärt, dass es keinen Ausschluss von Verbrauchern vom Fernabsatzhandel mit Waffen, sondern eine verschärfte Prüfung unter Einschaltung eines Händlers / einer Behörde geben soll. Man konnte im Parlament erreichen, dass der Fernabsatzhandel unter bestimmten Voraussetzungen auch für natürliche Personen möglich bleibt.

Museen / Sammler

Die Kommission fordert, dass Sammler und Museen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollen und in Zukunft für Sammler die gleichen Zertifizierungs- und Autorisierungsregeln wie bei Privatpersonen gelten sollen. (Also u.a. auch ein Verbot von Kategorie A Waffen. Selbst Museen sollen nur noch deaktivierte Kategorie A Waffen ausstellen dürfen.)

Das Parlament fordert ebenfalls, dass Museen und Sammler in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollen. Jedoch sollen Mitgliedstaaten unter gewissen Voraussetzungen entscheiden können, Museen und Sammlern Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von verbotenen Waffen (Kategorie A) zu erteilen.

Am 05. September hat nun der Binnenmarktausschuss das Mandat erteilt, Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission zu beginnen. Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden. Die Abstimmung der Schusswaffenrichtlinie soll dann voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2017 im Plenum stattfinden.

Wie Sie sehen, prüft das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission genauestens und hat bereits viele wichtige Änderungen vorgenommen. Die CDU/CSU-Gruppe wird auch während der weiteren Verhandlung über die Richtlinie für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen der Europäischen Union eintreten, der unverhältnismäßige Regelungen abschwächt. Es sollen demnach nur bestimmte Waffenkategorien verboten werden.

Zudem sieht die CDU/CSU-Gruppe den Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen als dringlich an. Unter folgendem Link können Sie eine Zusammenfassung des Aktionsplans einsehen: IP-15-6218.

Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Informationen einen Überblick über die Änderung der Schusswaffen-Richtlinie geben konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss, CDU (19.9.)

Eine zusätzliche, etwa gleichlautende Email kam von Dr. Andreas Schwab.

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Mail zu der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verschärfung des Waffenrechts in der EU.

Ich kann Ihre Sorge sehr gut nachvollziehen und bin der Auffassung, dass Verbrecher und Terroisten in aller Regel ihre Waffen nicht auf legalem Weg erwerben.

Am 13. Juli hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über den Vorschlag abgestimmt und die teils überzogenen Vorstellungen der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie korrigiert. Vor allem konnten wir als CDU/CSU Änderungen im deutschen Recht so gut wie vollständig ausschließen und so Einschränkungen für Jäger und Sportschützen verhindern.

  • Wir konnten durchsetzen, dass es keine medizinischen Untersuchungen als Voraussetzung für die waffenrechtliche Erlaubnis geben wird, wie von der Kommission vorgeschlagen. Anlassbezogene medizinische Überprüfungen sollen hingegen, wie auch im geltenden deutschen Recht, möglich bleiben.
  • Wir konnten zudem sicherstellen, dass die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht auf fünf Jahre beschränkt wird. Mitgliedstaaten die, wie Deutschland, ein kontinuierliches Überwachungssystem eingerichtet haben, können auch künftig selbst über die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis entscheiden. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Insofern besteht auch hier im deutschen Recht kein Änderungsbedarf.
  • Ebenso haben wir das Verbot halbautomatischer Waffen und Magazine, wie sie von Jägern und Sportschützen in Deutschland genutzt werden, erfolgreich verhindern können. Lediglich für den Erwerb von Magazinen wird künftig der Nachweis einer Erlaubnis für die entsprechende Waffe vorgelegt werden müssen.
  • Der Fernabsatz von Feuerwaffen, etwa über Online-Foren oder Anzeigen in Fachzeitschriften, bleibt auch weiterhin Privatpersonen zugänglich, wird jedoch künftig strengeren Auflagen unterliegen, die die genaue Überprüfung der Identität und Berechtigung des jeweiligen Käufers sicherstellen. Beim privaten Kauf und Verkauf bleibt es beim bewährten System, sofern die Übergabe des Produkts direkt erfolgt.

Als CDU/CSU haben wir uns sehr dafür eingesetzt, unnötige zusätzliche Belastungen für deutsche Jäger und Sportschützen zu verhindern. Mit dem abgestimmten Text ist uns das gelungen. In der Anlage übersende ich Ihnen auch meine entsprechende Pressemitteilung hierzu.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen