Verschärfung des Waffenrechts

22 Antworten

Der Versand der Email erfolgte am 9.12.15 um 10:00. Erste Antworten kamen innerhalb der nächsten Stunden. Die Politiker hatten sich also schon vorbereitet.
Die deutlichste Antwort gegen jede Art von Waffen kam von Thomas Händel. Die Grünen vermeiden eine Stellungnahme. Eine richtige Politikerantwort kam von Martin Schulz. Aufgrund der vielen Verweise findet sich der komplette Text hier. Alle weiteren Antworten sind auf dieser Seite in der Reihenfolge ihres Eingangs aufgelistet.

Joachim Starbatty (ALFA) 09.12.2015 10:19
Terry Reintke (Bündnis90/Die Grünen) 09.12.2015 11:30
Thomas Händel (Die Linke) 09.12.2015 11:59
Udo Voigt (NPD) 09.12.2015 12:10
Arne Gericke (Familien-Partei Deutschlands) 09.12.2015 12:22
Hermann Winkler (CDU) 09.12.2015 12:53
Godelieve Quisthoudt-Rowohl (CDU/CSU) 09.12.2015 12:31
Dr. Markus Pieper (CDU/CSU) 09.12.2015 17:36
Gesine Meißner (ALDE) 10.12.2015 18:12
Alexander Graf Lambsdorff (FDP) 11.12.2015 13:14
Markus Ferber (CSU) 11.12.2015 14:34
Constanze Krehl (SPD) 12.01.2016 15:24
Jens Gieseke (CDU/CSU) 14.12.2015 14:45
Jakob von Weizsäcker (SPD) 14.12.2015 17:47
Hans-Olaf Henkel (ALFA) 14.12.2015 17:52
Reinhard Hans Bütikofer (Bündnis90/Die Grünen) 17.12.2015 11:04
Beatrix von Storch (AFD) 18.12.2015 16:07
Manfred Weber (CDU) 06.01.2016 09:46

Einheitliche Antwort der CDU/CSU Gruppe

Andreas Schwab (CDU/CSU) 10.12.2015 10:09
Daniel Caspary (CDU/CSU) 16.12.2015 10:56
Dr. Christian Ehler (CDU/CSU) 16.12.2015 11:50
Dr. Peter Jahr (CDU/CSU) 28.01.2016 13:46



Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sehr viele Bürger teilen Ihre Bedenken. Für die Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) steht fest: Mit ihren Vorschlägen kriminalisiert die EU-Kommission die legalen Waffenbesitzer. Von den Jägern und Sportschützen der Republik geht ausweislich der Dokumentation des Bundeskriminalamts keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Jean-Claude Juncker hingegen offenbart ein gehöriges Maß an Naivität, wenn er glaubt, dass sich Terroristen und Kriminelle ihre Waffen auf legalem Wege besorgen.

Mit ihren Vorschlägen geht es der Kommission möglichweise einmal mehr darum, nationale Gesetze EU-weit zu vereinheitlichen und so die gesetzgeberische Souveränität der Einzelstaaten weiter auszuhöhlen.

Die Europaabgeordneten der ALFA verwahren sich dagegen und werden sich gegen diese Vorschläge aussprechen. Vergleichen Sie hierzu auch die Stellungnahme meines Kollegen Bernd Kölmel: YOUTUBE

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Starbatty

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Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur von der Kommission geplanten Verschärfung des Waffenrechts. Ich lehne dies ab. Bitte beachten Sie die von mir beantragte und von der AfD auf ihrem letzten Parteitag einstimmig beschlossene Resolution im Anhang mit weiteren Einzelheiten. Gern verweise ich auch auf die Berichterstattung in der Bildzeitung hier: Resolution
Gern halte ich Sie zu dem Thema auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Beatrix von Storch

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Sehr geehrter Herr Truöl,

vielen Dank für Ihre Mail an Herrn Bütikofer. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament war verantwortlich für den Bericht des Parlaments zur Richtlinie 2008/51. Wir werden auch die Revision der Richtlinie sehr sorgfältig begleiten. Diese befindet sich jedoch erst ganz am Anfang.
Auch wenn der Vorschlag der Kommission nun in die Zeit der Terroranschläge von Paris fällt, müsste eine Revision der Richtlinie ohnehin erfolgen. Dies sieht die Richtlinie selbst nach fünf Jahren vor. Die Anschläge, aber auch die alltägliche Praxis von polizeilicher Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung zeigen jedoch aus unserer Sicht sehr deutlich, dass Erwerb und Besitz von Waffen in der Europäischen Union stärker und effektiver kontrolliert werden müssen. Zu den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Bestimmungen gehört die neue Klassifizierung einer spezifischen Kategorie halbautomatischer Waffen. Diese Waffen, eingestuft in der derzeitigen Richtlinie unter Kategorie B7 als legale, erlaubnispflichtige Waffen, wären künftig verboten. Unsere Fraktion wird diese Änderung sehr sorgfältig bewerten. Wir teilen die Ansicht der EU-Kommission, dass halbautomatische Waffen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen bedeuten. Wir glauben, dass es dringend notwendig ist, auf EU-Ebene klar und einheitlich zu definieren, welche Waffen besonders gefährlich sind und deren zivile Nutzung daher verboten sein sollte.
Daneben schlägt die Kommission eine Reihe weiterer Änderungen vor um Schutzlücken, die die bisherige Richtlinie beließ, zu schließen. Dies betrifft etwa Fragen der Deaktivierung, Registrierung und Markierung von Waffen und Munition, des Handels von Waffen im Internet, und des behördlichen Informationsaustauschs.
Wir verstehen die Bedenken, die von einigen Jäger/innen und Sportschützen geäußert werden, die befürchten, dass Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz und -gebrauch im Rahmen dieser Aktivitäten erfolgen könnten. Dies war nicht der Zweck der Richtlinie 2008/51 und ist auch nicht das Ziel ihrer Revision. Vielmehr geht es um konkrete Maßnahmen um ein größeres Maß an realer Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Caroline Falk

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Danke, Herr Truöl, für Ihre Nachricht. Unsere Partei, die Allianz für Fortschritt und Aufbruch ("ALFA") macht diesen Unsinn nicht mit. Unterstützen Sie uns auch!
Ihr Hans-Olaf Henkel

Stellungnahme des Abgeordneten Kölmel:
Stellungnahme

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Sehr geehrte Interessierte,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament war verantwortlich für den Bericht des Parlaments zur Richtlinie 2008/51. Wir werden auch die Revision dieser Richtlinie sehr sorgfältig begleiten. Da sich diese jedoch noch im Anfangsstadium befindet, wollen wir erst eine konkrete Position beziehen, wenn wir alle Details des Vorschlags ausgewertet haben.
Auch wenn der Vorschlag der Europäischen Kommission nun in die Zeit der Terroranschläge von Paris fällt, hätte eine Revision der Richtlinie ohnehin erfolgen müssen. Genau dies sieht die Richtlinie selbst nach fünf Jahren vor. Die Anschläge, aber auch die alltägliche Praxis von polizeilicher Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung zeigen jedoch aus unserer Sicht sehr deutlich, dass der Erwerb und Besitz von Waffen in der Europäischen Union stärker und effektiver kontrolliert werden müssen.
Zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Bestimmungen gehört die neue Klassifizierung einer spezifischen Kategorie halbautomatischer Waffen. Diese Waffen, eingestuft in der derzeitigen Richtlinie unter Kategorie B7 als legale, erlaubnispflichtige Waffen, wären künftig verboten. Unsere Fraktion wird diese Änderung sehr sorgfältig bewerten. Wir teilen die Ansicht der EU-Kommission, dass halbautomatische Waffen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen bedeuten. Wir glauben, dass es dringend notwendig ist, auf EU-Ebene klar und einheitlich zu definieren, welche Waffen besonders gefährlich sind und deren zivile Nutzung daher verboten sein sollte.
Daneben schlägt die Kommission eine Reihe weiterer Änderungen vor, um Schlupflöcher, die die bisherige Richtlinie ließ, zu schließen. Dies betrifft etwa Fragen der Deaktivierung, Registrierung und Markierung von Waffen und Munition, des Handels von Waffen im Internet und des behördlichen Informationsaustauschs. Wir verstehen die Bedenken, die von einigen Jäger*innen und Sportschütz*innen geäußert werden, die befürchten, dass Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz und -gebrauch im Rahmen dieser Aktivitäten erfolgen könnten. Dies war nicht der Zweck der Richtlinie 2008/51 und ist auch nicht das Ziel ihrer Revision. Ich bin überzeugt, dass das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsländer im Rat der EU eine passende Lösung finden werden.
Unsere Fraktion ist entschlossen, Maßnahmen vorzubringen und zu unterstützen, die tatsächliche Verbesserungen für die Sicherheit der Bevölkerung bringen. Uns geht es um konkrete Maßnahmen, um ein größeres Maß an realer Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Terry Reintke

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Sehr geehrte Frau/Herr Truöl,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda plant die EU-Kommission seit Langem eine Überarbeitung des Europäischen Waffenrechts. Am 18. November 2015 hat die EU-Kommission nun ein Gesetzespaket vorgeschlagen. Das Paket war eigentlich erst für das kommende Jahr geplant, die Anschläge von Paris haben die Kommission jedoch zu schnellerem Handeln veranlasst.

Ziel des Gesetzespakets ist es, die Transparenz über in legalem Besitz befindliche Waffen zu erhöhen, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken und auch gegen den illegalen Handel von Waffen und Sprengstoff vorzugehen.

Das Ziel, illegalen Handel mit Waffen zu bekämpfen und damit Terroristen den Zugang zu Waffen in der EU unmöglich zu machen, unterstütze ich ohne Einschränkung. Der Schutz der Bürger muss an erster Stelle stehen.

Es macht in diesem Zusammenhang jedoch keinen Sinn, verschärft gegen legale Waffenbesitzer wie Jäger, Sammler oder Sportschützen vorzugehen. In Deutschland haben wir bereits ein äußerst strenges Waffengesetze und die legal berechtigten Waffenbesitzer gehen äußerst verantwortungsvoll mit ihren Waffen um. Unsere hohen deutschen Standards sollten als Vorbild für andere EU-Mitgliedsstaaten gelten.

Mir ist es wichtig, dass bei der Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie der Fokus auf der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels liegt. Wir müssen potentiellen Terroristen den Zugang zu Waffen und Sprengstoff unmöglich machen, dafür müssen wir in Europa sinnvolle Lösungen finden. Ich spreche mich jedoch ausdrücklich dagegen aus, hier mit falschem Aktionismus vorzugehen und unsere Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht zu stellen.

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung des Waffenrechts werden das normale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Im Europäischen Parlament liegt die Zuständigkeit beim Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO). Der Ausschuss wird die Vorschläge der Kommission in den nächsten Monaten prüfen und überarbeiten.

Ich darf Ihnen versichern, dass ich diesen Prozess kritisch verfolgen werde und mich im Sinne unserer bayerischen Tradition des Schützenwesens für eine sinnvolle Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie einsetzen werde.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber

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Sehr geehrter Herr Truöl,

ich gebe Ihnen vollkommen Recht: Sportschützenvereine und die Jagd gehören mit ihrer Tradition, ihrem Hobby und ihrer wertvollen Arbeit seit Jahrhunderten zu unserer Kultur. Es darf nicht Ziel der EU-Gesetzgebung sein, diesen Zielgruppen durch übereifrigen Aktionismus das Leben schwer zu machen. Deswegen schließe ich mich der Position an, die unter anderem der Deutsche Schützenbund (DSB) vertritt, und lehne den Vorschlag der EU-Kommission ab. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Auf Grund der sehr guten Erfahrungen mit dem anspruchsvollen Waffengesetz in Deutschland fordere ich eine komplette Übernahme unserer nationalen Regelungen in europäische Gesetzgebung.

Denn das deutsche Waffenrecht ist schon sehr ausgeprägt und wir sind uns wahrscheinlich alle einig, dass die illegalen Waffen die wirkliche Gefahr darstellen. Hier sehen wir noch viel mehr Handlungsbedarf.

Allerdings gilt es auch bei legalem Besitz und Erwerb von Waffen die Regeln nicht zu verschärfen, aber weitestgehend - nach deutschem Vorbild - für den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen. Sicher aber brauchen wir kein Verbot von einigen halbautomatischen Waffen oder das Komplett-Verbot des Online-Handels.

Vielmehr denke ich an einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen - nach deutschem Modell. Auch hier schließe ich mich der Position des DSB an. Der Verband fordert diese Maßnahme ausdrücklich und fragt sich "warum dies nicht schon viel früher geschehen ist". Beim Online-Handel muss auch weiterhin das "Vier-Augen-Prinzip" gewährleistet sein, das in Deutschland bisher immer wunderbar funktioniert hat. Auch diese Mechanismen sollten wir - aus dem deutschen Recht - in die gesamte EU übertragen.

Wir sollten also gemeinsame Regeln finden, die sich zu 100% am bewährten deutschen Gesetz orientieren. Für uns würde sich damit nichts ändern - vielen anderen Ländern in Europa aber wäre geholfen. Sobald der Vorschlag der EU-Kommission dem Parlament vorliegt, bin ich gerne bereit, mich - in enger Absprache mit den Fachverbänden - konstruktiv mit entsprechenden Änderungsanträgen einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Gericke

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Sehr geehrter Herr Truöl,

in den vergangenen Tagen haben mich hunderte Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern zur geplanten Überarbeitung der Schusswaffenrichtlinie durch die Europäische Kommission erreicht. Als Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei bin ich zwar nicht direkt an diesem Verfahren beteiligt, jedoch engagiere ich mich aktiv in der parlamentarischen Intergruppe "Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten" und werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden.

Bereits seit längerem plant die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Nach den Terroranschlägen in Paris hat die Kommission dieses Verfahren nun beschleunigt. Sie möchte mit einer ganzen Bandbreite von Maßnahmen einen Beitrag zur Vorbeugung von Schwerstverbrechen leisten. Dies darf aber nicht in purem Aktionismus gegen unbescholtene Bürger enden. Jägern und Sportschützen den Kauf und Verkauf von Waffen zu erschweren, hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun.

Die Innenminister der Mitgliedsstaaten haben den Richtlinienvorschlag bereits diskutiert. Offenbar stößt er dort auf grundsätzliche Zustimmung. Bei dem ersten Treffen auf Arbeitsebene zeigte sich aber auch, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, liegt uns noch nicht vor.

Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. In der Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) in der vergangenen Woche hat die verantwortliche Kommissarin Bienkowska den Vorschlag vorgestellt. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden. Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen.

Gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan aufmerksam begleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen.

Mehr zu meiner Person, zu meiner Positionierung und zu meiner politischen Tätigkeit finden Sie auf: www.jens-gieseke.de. Die aktuelle Stellungnahme steht hier: Stellungnahme. Auch auf Facebook kommentiere ich die Kommissionsinitiative: www.facebook.de/gieseke.europa

Viele Grüße aus Papenburg.

Ihr
Jens Gieseke

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Sehr geehrter Herr Truöl,

im Namen von Frau Krehl danke ich Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen.

Die Überarbeitungen der bestehenden sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von der Europäischen Kommission angekündigt und ist deshalb keineswegs als kurzfristige und damit ggf. kurzsichtige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge zu betrachten.

Näheres hierzu finden Sie unter: eu_agenda_on_security_de.pdf Zu einer wirksamen Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist dieses Maßnahmenpaket aber unzureichend.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament drängen die Europäische Kommission deshalb, schnellstmöglich weitere Vorschläge zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu unterbreiten und insbesondere einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen-und Sprengstoffhandels auf den Weg zu bringen. Gerade die wirksame Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels in der Europäischen Union ist eine wichtige Maßnahme, um Terror und organisierte Kriminalität einzudämmen.

Dabei soll weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verboten werden. Aufgrund der unbestreitbaren Gefährlichkeit von Feuerwaffen soll aber erreicht werden, dass einerseits ausschließlich verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Feuerwaffen zu Jagd- und Sportzwecken erhalten und andererseits ein intransparenter Handel mit Feuerwaffen, insbesondere durch den Online-Erwerb von Feuerwaffen, Waffenteilen oder Munition unterbunden wird. Aus diesem Grund halten die SPD Europa-Abgeordneten es für richtig, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden und deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden. Der Anschlag auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August letzten Jahres etwa, bei dem ein religiöser Fanatiker eine Feuerwaffe aus Waffenbestandteilen verwendet hat, die er zuvor im Internet zusammengekauft hatte, verdeutlicht die Erforderlichkeit solcher Vorschriften. Außerdem wird die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A) befürwortet. Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen, die großenteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland steht eine ausreichende Vielfalt anderer Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben. Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen). Mit diesen Maßnahmen lässt sich auch sicherstellen, dass nicht bei jedem Verbrechen mit Feuerwaffengebrauch gesetzestreue und verantwortungsvolle Waffenbesitzer gleich unter Generalverdacht stehen.

Der entsprechende Gesetzesvorschlag wird demnächst auch in deutscher Sprache verfügbar sein. Die englische Version finden Sie schon jetzt unter:

Richtlinie

Verordnung (Deaktivierung)

Mit freundlichen Grüßen,
Miriam Pflug
Büro Constanze Krehl

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Sehr geehrter Herr Truöl,

im Namen von Graf Lambsdorff darf ich mich für Ihre Mail bedanken. Aufgrund der hohen Zahl von Anfragen hat mich Graf Lambsdorff gebeten, Ihnen zu antworten.

Den Vorschlag der EU-Kommission, den Kauf von Waffen zu erschweren, lehnt die FDP in seiner jetzigen Form ab. Als Rechtsstaatspartei ist es für uns selbstverständlich, dass Waffen im Rahmen ihrer legalen Nutzung nicht pauschal mit Terrorismus in Verbindung zu bringen sind, solange nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist. Es ist ein Mythos, dass legale Waffen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Gesetzestreue Waffenbesitzer sollten daher nicht in ihrem Recht auf Ausübung ihre legalen und legitimen Hobbys eingeschränkt werden. Schließlich leisten Sportschützen und Jäger durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, im Umwelt- und Tierschutz einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Für die FDP ist klar: Nicht die legalen Waffen stellen ein Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft dar, sondern die illegalen Waffen. Die Politik hat an dieser Stelle die tatsächlichen Ursachen zu bekämpfen und darf nicht in blindem Aktionismus verfallen. Deshalb begrüßen wir alle Maßnahmen, die den illegalen Handel mit Waffen erschweren. Sie können versichert sein, dass wir uns in den Verhandlungen im Europäischen Parlament dafür einsetzen werden, dass der Vorschlag der Kommission entsprechend geändert wird.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen,

Kristof Kleemann

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Guten Tag Herr Truöl,

nicht nur weil ich auf einem Bauernhof aufgewachsen bin und aus einer Jägerfamilie stamme, halte ich genau wie Sie die geplante Verschärfung der Waffengesetze für falsch. Dadurch würden die Rechte von Sportschützen und Jägern eingeschränkt und legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt, ohne mehr Sicherheit und einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Terror zu erreichen. Ich habe schon erste Gespräche dazu in unserer liberalen Fraktion ALDE geführt und werde mich gegen eine Verschärfung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gesine Meißner

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Sehr geehrter Herr Truöl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris, wurde durch diese aber beschleunigt.

Die Ausarbeitung einer Position des Europäischen Parlaments beginnt mit der erstmaligen Vorstellung des Gesetzesentwurfs der Europäischen Kommission am Montag den 7. Dezember im Europäischen Parlament. Im Anschluss wird das Parlament im zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz - IMCO), den Entwurf genau prüfen und Änderungen vorschlagen. Einen konkreten Zeitplan für die finale Abstimmung der Feuerwaffenrichtlinie im Europäischen Parlament gibt es in diesem frühen Stadium allerdings noch nicht. Erste Einschätzungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission von Seiten des Ministerrats (Vertreter der nationalen Regierung, die ebenfalls am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind) waren zunächst positiv; dennoch müssen auch aus deren Sicht noch einige Änderungen vorgenommen werden.

Die im Entwurf der Kommission vorgeschlagene verpflichtende ärztliche Untersuchung bei Neuerteilung oder Verlängerung des Waffenscheins, die Beschränkung des Online-Handels mit Waffen und Waffenteilen, die zeitliche Befristung von Lizenzen, aber auch das Verbot der halbautomatischen Waffen sind Aspekte, die wir bei der Ausarbeitung unserer Position genau berücksichtigen werden. Die aktuelle deutsche Gesetzgebung empfinde ich hier derzeit als völlig ausreichend. Unter keinen Umständen stellen wir Jäger und Sportschützen in eine Ecke mit Terroristen. Einem bürokratischen Mehraufwand für die gesetztestreuen legalen Waffenbesitzer stellen wir uns als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament unbedingt entgegen. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch effektiv zu bekämpfen. Demzufolge trete ich für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen und der Jäger und Sportschützen in der Europäischen Union ein.

Dennoch muss ich hier um Verständnis bitten, dass es noch keine abschließende Position gibt, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie gerade erst vorgestellt hat.

So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Pieper

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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift bzgl. des Vorschlags der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der nun im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommt. In Absprache mit meinen CDU/CSU-Kollegen im Europäischen Parlament gibt es die Übereinkunft, dass jeder Abgeordnete ausschließlich die Anfragen aus seinem Wahlbezirk (in meinem Fall Niedersachsen/Südniedersachsen) detailliert beantwortet soweit das nach dem augenblicklichen Sachstand überhaupt möglich ist. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass ich Ihre Anfrage an den zuständigen Abgeordneten für eine detaillierte Antwort weitergeleitet habe.

Als Mitglied der der parlamentarischen Intergruppe Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten habe ich großes Verständnis für Ihre Bedenken. Legalen Waffenbesitzer, insbesondere Jagd- und Sportwaffenbesitzer sowie Sammlern sollte die Nutzung, der Besitz sowie der Kauf und Verkauf ihrer legalen Waffen nicht sinnloserweise erschwert werden.

Ich kann Ihnen daher versichern, dass ich gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und dabei Ihre berechtigten Belange einbringen werde. Unter keinen Umständen dürfen meiner Meinung nach Jäger, Sammler und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden, in Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen. Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit ungerechtfertigten Auflagen zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen

Godelieve Quisthoudt-Rowohl

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Guten Tag,

ich bedanke mich vielmals für Ihre Anfrage, zu deren Antwort ich auf Grund der Anzahl ähnlich lautender Anfragen bereits folgende Stellungnahme abgegeben habe. Ich hoffe Sie teilen diesen Standpunkt.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Voigt
Europaabgeordneter
Nationaldemokratische Partei Deutschlands


"Hilfloser Aktionismus schützt nicht gegen Terror"
Warum Udo Voigt, MdEP, gegen die geplante Verschärfung des europäischen Waffenrechts ist

Als Reaktion auf die Anschläge von Paris will die EU-Kommission jetzt das Waffenrecht in Europa weiter verschärfen. Es müsse verhindert werden, "daß Waffen in die Hände von Terroristen fallen", begründet Kommissionschef Jean-Claude Juncker den Brüsseler Vorstoß. Im einzelnen sollen nun (noch) strengere Kontrollen für den Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen sowie europaweit einheitliche Bestimmungen durchgesetzt werden, um nicht mehr genutzte Waffen dauerhaft unbrauchbar zu machen.

Privatleute sollen zudem nach den Kommissionsvorschlägen keine Waffen, Waffenbestandteile oder Munition mehr über das Internet kaufen oder verkaufen dürfen. Die Kommissionspläne sehen auch strengere Regeln für das Verbot bestimmter halbautomatischer Feuerwaffen vor. Diese dürften "unter keinen Umständen" mehr in den Besitz von Privatleuten gelangen.

Die EU-Kommission hatte die Vorschläge zur Waffengesetzgebung ursprünglich erst Anfang 2016 vorlegen wollen. Nach den Anschlägen von Paris mit 130 Toten beschleunigt Brüssel nun den Prozeß. Der Kommissionsvorschlag wird am 7. Dezember 2015 in das EU-Parlament eingebracht und dort zur Abstimmung vorgelegt.

Unter dem Aspekt verantwortungsvollen politischen Handelns ist dazu zu sagen, daß sich Brüssel mit der überstürzten Verabschiedung eines nochmals verschärften Waffenrechts wieder einmal in blinden Aktionismus flüchtet. Für die furchtbaren Pariser Anschläge dürfen nun nicht Menschen in Haftung genommen werden, die nicht das geringste mit ihnen oder ihren Hintermännern zu tun haben.

Mit Nachdruck muß auch bezweifelt werden, daß sich potentielle Terroristen von einer waffenrechtlichen Erlaubnis von maximal fünf Jahren oder mit einem Verkaufsverbot von halbautomatischen Waffen in der Öffentlichkeit von ihren Taten abhalten lassen, wie es der Vorschlag der Kommission vorsieht.

Wäre der EU wirklich an einer Verringerung der Terrorgefahr in Europa und an der Verhinderung von Anschlägen gelegen, gäbe es auf politischem Terrain mehr als genug zu tun. Oberstes Gebot wäre es dabei, sich nicht fortwährend in auswärtige Konflikte einzumischen, wie zum Beispiel in Syrien, und so zusätzliche Terrorgefahren für Europa zu provozieren. Ein weiterer gewichtiger Schritt wäre ein effizienter Schutz der europäischen Grenzen und die lückenlose Kontrolle aller derjenigen, die sie passieren. So könnten schon potentielle Terroristen an Europas Außengrenzen abgefangen und verhindert werden, daß Illegale als "Flüchtlinge" getarnt ungehindert in potentielle Anschlagsländer weiterreisen können. Immerhin kamen zwei der sieben Attentäter von Paris als "Flüchtlinge" nach Europa.

Zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts durch die EU-Kommission erklärt der fraktionslose NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt:

"Bei Terroranschlägen wie jenen von Paris helfen keine Verbote bei der Waffenhaltung oder beim Waffenerwerb, sondern nur eine konsequente Asyl- und Anti-Terror-Politik. Alles andere - und insbesondere die jetzt von der Kommission vorangetriebene weitere Verschärfung des Waffenrechts - ist hilfloser Aktionismus und Ablenkung von den eigentlichen Problemen.

Ich hoffe persönlich, daß sich die Pläne der Kommission nicht durchsetzen werden. Sollten sie den Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt werden, werde ich selbstverständlich mit ´Nein´ stimmen und sie aus voller Überzeugung ablehnen."

Brüssel, 08.12.2015
Europabüro Udo Voigt

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Sehr geehrter Herr Truöl,

vielen Dank für Ihren Brief und Ihre Email bezüglich der Neuregelung des Waffenrechts auf europäischer Ebene. Das Thema der Sicherheit und damit verbunden auch das des Waffenrechts steht schon längerfristig auf der Agenda der EU. Bereits im April dieses Jahres gab es einen Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Erhöhung der Europäischen Sicherheit, welcher vorsah 2016 das EU-Waffenrecht neu zu regeln und Maßnahmen zur Harmonisierung innerhalb der 28 Mitgliedsstaaten voranzubringen. Durch die Terroranschläge in den vergangenen Wochen, sowie den derzeitigen erhöhten Sicherheitsmaßnahmen wurde das Thema nun ebenfalls von der Kommission vorgezogen. Ich warne jedoch vor blindem Aktionismus. Populistische Maßnahmen der Gesetzgeber werden keine tragfähigen Lösungen hervorbringen. Eine Verschärfung des Waffenrechts wird nicht die Problematik um den Terror lösen. Zumal dann genau die Menschen benachteiligt werden, die sich unter friedlicher Nutzung von Waffen bspw. im Sportverein oder bei der Jagd für unsere Gesellschaft einbringen. Insofern stimme ich mit Ihnen inhaltlich vollkommen überein. Die EU sollte sich deshalb auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren, wie die Sicherung der Außengrenzen oder die Frage über die gerechtere Verteilung der Asylsuchenden in Europa. Bei der Frage nach Sicherheit ist die EU in der Pflicht das Europol-Mandat angemessen zu erweitern und auch die Datenschutzrichtlinien ordnungsgemäß auszugestalten. Dies sind m. E. die schwerwiegenderen Probleme auf die sich die Europäische Union und somit auch das Europäische Parlament endlich konzentrieren sollten. Im Umkehrschluss heißt dies nicht, dass Ihre Sorgen und Bedenken als nichtig anzusehen sind. Vielmehr werde ich Ihre Anregungen selbstverständlich im weiteren politischen Prozess mit aufnehmen. Die Diskussion muss ein Ergebnis hervorbringen, mit dem sowohl die Interessen der Sportschützen und Jäger vertreten werden, aber auch ein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger erreicht wird. Im Anhang finden Sie dazu meine aktuelle Pressemitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Winkler

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Im Anhang finden Sie den finalen Vorschlag der Kommission. Verschärfungen für regulär erworbene Waffen oder Verbote halbautomatischer Waffen für Privatpersonen finden sich darin vor allem in Bezug besonders gefährliche Waffen, die ohne große Umstände zu automatischen Waffen transformiert werden können. Einzelschuß- Jagd- und Sportwaffen sind kaum betroffen. Das begrüße ich ausdrücklich. Für mich ist fast jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ob vieler Zuschriften nicht nur in Bezug auf diese Gesetzesänderung nicht in der Lage sind, individuelle Diskussionen mit mehrerer hundert Menschen parallel und per Email zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Händel

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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre zahlreichen Zuschriften. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich diese aufgrund ihrer schieren Menge nicht einzeln beantworten kann.

Ich kann die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Bedenken verstehen, zumal mir diese in den letzten Tagen und Wochen von unterschiedlicher Seite zugetragen wurden. Schon seit längerem wird auf verschiedenen Ebenen über eine Vereinheitlichung des Waffenrechts auf europäischer Ebene diskutiert. Dass diese Vereinheitlichung und auch Veränderungen notwendig sind, bestreitet angesichts offener EU-Binnengrenzen und eines stetig zunehmenden Internethandels wohl niemand.

Deshalb bitte ich Sie, sich genau die inhaltlichen Fakten des Kommissionsvorschlags anzusehen. So hat die EU-Kommission beispielsweise in einer Veröffentlichung (vgl. Fragen und Antworten) klargestellt, dass die für Jagd- und Schießsport genutzten halbautomatischen Waffen nicht von den Neuregelungen betroffen sein sollen.

Und dennoch steht außer Frage: Sportschützen und Jäger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Das Schützen- und Jagdwesen gehört zum Kern des deutschen Kulturguts. Schützen und Jäger leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der deutschen und bayerischen Tradition. Dies wird auch deutlich zum Ausdruck gebracht, indem das Schützenwesen in Bayern als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt wurde - auf Drängen und mit Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung. Diese klare Positionierung der Bayerischen Staatsregierung zum Jagdwesen sucht in anderen Bundesländern ihresgleichen. Und auch im Europäischen Parlament steht die CSU zum Jagdwesen, während beispielsweise sich die grünen Abgeordneten bei der Diskussion um ein neues Tierschutzrecht für ein Verbot der Jagd zu Freizeitzwecken aussprechen.

Als CSU-Abgeordneter und Vorsitzender der Fraktion der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament werde ich mich dafür einsetzen, dass keine überhasteten und unverhältnismäßigen Regelungen zulasten rechtschaffener Bürger erlassen werden.

Mir ist sehr wichtig klarzustellen, dass bei den Terroranschlägen in Paris vom 13. November 2015, aber auch bei den vorhergegangenen Anschlägen und Anschlagsversuchen, nach bisheriger Erkenntnis natürlich weder Schützen- oder Jagdwaffen benutzt wurden, noch bei den Attentätern irgendein Schützen- oder Jägerhintergrund bestand. Oberste Priorität muss selbstverständlich weiterhin die Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels sowie zahlreiche andere polizeiliche oder geheimdienstliche Maßnahmen haben. Ich bezweifle aber, ob angesichts der öffentlichen Diskussionen um die Sicherheitslage und den Umgang mit Waffen der Vorschlag einiger Abgeordneter aus den Reihen der politischen Mitbewerber sinnvoll ist, die stattdessen eine Liberalisierung des Waffenrechts nach US-Vorbild fordern.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie befindet sich jetzt in einem sehr frühen Stadium. Insofern ist es gut und richtig, sich frühzeitig mit dem Kommissionsvorschlag zu beschäftigen. Nun gehen die Vorschläge in die parlamentarische Debatte in den Ausschüssen des Parlaments. Auch der Ministerrat, in dem die Mitgliedstaaten mit ihren Fachministern vertreten sind, wird sich mit den Vorschlägen beschäftigen.

Letztlich sind auch die Dachverbände und -organisationen des Jagd- und Schützenwesens gefordert, ihre Erfahrungen und Expertisen in die Diskussion einzubringen. Gerade in Deutschland gibt es nach Expertenmeinung ein gut funktionierendes Waffenrecht. Ich hoffe, dass die deutsche Gesetzeslage entsprechenden Einfluss in den europäischen Gesetzestext findet.

Der Leiter der "Intergruppe Jagd" Karlheinz Florenz, unsere innenpolitische Sprecherin Monika Hohlmeier und unser Sprecher für Binnenmarkt- und Verbraucherschutzthemen Peter Liese werden für die EVP-Fraktion die weitere Arbeit in den Fachausschüssen verfolgen, um unnötige Erschwernisse für Schützen und Jäger zu verhindern.

Ich hoffe, meine Informationen sind soweit für Sie wertvoll und ich darf Ihnen alles Gute für das Jahr 2016 wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Weber

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Email bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen. Angesichts der sehr großen Zahl an Zuschriften bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen mit einem Standardschreiben antworte.

Die Überarbeitungen der sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von der Europäischen Kommission angekündigt. Es handelt sich ​also nicht um eine kurzfristige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge.

​Gemäß ​der ​vorliegenden Kommissionsvorschläge sollen gewisse halbautomatische Waffen, die großteils militärischen Anforderungen entsprechen, in die Kategorie A aufgenommen werden. Unter Erwägungsgrund 9 des Vorschlags (den Sie hier einsehen können) werden in diesem Zusammenhang die Punkte Leichtigkeit des Umbaus und Munitionskapazität als maßgebend angesprochen. Begrüßenswert sind europaweit geltende strengere Registrierungspflichten und Vorschriften für den Online-Erwerb.

​Um ​darüber hinaus ​organisierter Kriminalität und Terror wirksam entgegenwirken zu können​,​ fordern wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament von der Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels. Ähnliches fordern auch viele von Ihnen​, was ich sehr begrüße​.

Einige unter Ihnen vertreten die Ansicht, dass Gewalttaten mit legal erworbenen Waffen ein zu vernachlässigendes Problem seien. Dies sehe ich etwas anders, da es immer wieder schlimme Vorfälle auch mit legal erworbenen Waffen gibt und auch eine ​wirklich ​einheitliche ​europäische ​Regelung ​in einem Europa der offenen Grenzen fehlt. Ziel ​einer solchen europäischen Regelung darf es jedoch nicht sein, verantwortungsbewussten Bürgern den Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Feuerwaffen zu Jagd- und Sportzwecken zu verwehren.

Zum weiteren Verfahren: Am 7. Dezember wurde der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen im Verbraucherschutzausschuss des Europaparlaments kurz vorgestellt. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorschlag wird in diesem Ausschuss in den nächsten Monaten weitergehen und deshalb würde ich Ihnen empfehlen, sich insbesondere mit den Vollmitgliedern dieses Ausschusses, zu denen ich nicht zähle, für Detailfragen in Verbindung zu setzen. Auf der Website des Ausschusses können Sie Tagesordnungen einsehen und zukünftige Debatten per Live-Stream verfolgen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Gelegenheit nutzen, sich auf meinem Emailverteiler anzumelden, über den ich gelegentlich über meine politische Arbeit informiere​. Ich werde das Dossier angesichts der schwierigen Abwägungsprozesse weiter im Auge behalten und verbleibe ​

mit freundlichen Grüßen
Jakob Weizsäcker

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Sehr geehrter Herr Truöl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommen wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris.

Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen.

Der Richtlinienvorschlag wurde bereits vorvergangene Woche bei den Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor. Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen.

Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen. Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung jeglicher Schwerstverbrechen zu leisten. Die CDU/CSU-Gruppe sieht in diesem Zusammenhang jedoch den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen.

Ich habe aber Ihre Bedenken, dass einerseits angemessen auf die Terrorgefahr reagiert werden muss, andererseits Jagd- und Sportwaffen hier jedoch keine signifikante Rolle spielen und gesetzestreuen Jägern die Nutzung ihrer Waffen daher nicht unverhältnismäßig erschwert werden sollte, sehr genau verstanden. Demzufolge trete ich für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen in der Europäischen Union ein.

Unter keinen Umständen dürfen meiner Meinung nach Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden, in Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen.Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen.

Ich bitte aber um Verständnis, dass es hierfür noch keine abschließende Position gibt, weil die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinie gerade erst vorgestellt hat.

Die CDU/CSU-Gruppe wird die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen.

So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Daniel Caspary
Dr. Christian Ehler
Dr. Peter Jahr
Andreas Schwab

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